LASIK — Nie mehr Brille!







Bei der LASIK-Methode (1) wird die erforderliche optische Korrektur im Inneren der Hornhaut durchgeführt. Dieses Laser-Verfahren wird seit 1990 angewandt, die Hornhautkorrektur ohne Laser bereits seit 1956. Durch inzwischen tausendfache Anwendung ist die LASIK-Operation bewährt und sicher. Dem Patienten bietet sich eine angenehme und dauerhafte Lösung seines Sehproblems.

Mittels eines Mikrokeratoms wird ein oberflächliches Scheibchen der Hornhaut präpariert und aufgeklappt. Dieses Scheibchen bleibt mit der Hornhaut fest verbunden. Im nächsten Schritt wird mittels Laser Gewebe im Inneren der Hornhaut abgetragen. Die Brechkraft der Hornhaut verändert sich.
Nach dem Lasern wird das Hornhautscheibchen zurückgeklappt und saugt sich von selbst fest.

Die Patienten empfinden während und nach der LASIK-Operation keine Schmerzen. In den ersten Stunden nach der Operation wird von den Patienten lediglich ein Fremdkörpergefühl wahrgenommen. Dadurch, dass die Oberfläche der Hornhaut unverändert bleibt, erfolgt jedoch eine schnelle Abheilung.

Das wirklich Besondere an der Lasik-Operation ist das rasche Erreichen eines guten Sehvermögens.
Für viele Patienten – insbesondere mit einer höheren Dioptrienzahl – ein völlig neues Lebensgefühl! Schon am ersten Tag nach der Behandlung stellt sich eine annähernd normale Sehschärfe ein.
In den Anwendungsbereichen sind die Ergebnisse präzise vorhersagbar.

Die LASIK-Methode eignet sich zur Korrektur der Kurzsichtigkeit bis etwa -10 Dioptrien, der Weitsichtigkeit bis etwas + 5 Dioptrien und der Hornhautverkrümmung bis etwa 3 Dioptrien.
In den angegebenen Dioptrien-Bereichen sind sowohl die PRK (2) als auch die LASIK von der Kommission Refraktive Chirurgie (3) als anerkanntes Verfahren bewertet (4).

Erläuterungen

  1. LASIK: Laser assisted in situ kerato mileusis. Im Inneren der Hornhaut erfolgende Gewebeabtragung mittels Laser.
  2. Bei der PRK wird die Korrektur an der Oberfläche der Hornhaut durchgeführt. Die PRK eignet sich zur Korrektur der Kurzsichtigkeit bis etwa -6 Dioptrien und der Hornhautverkrümmung bis etwa 3 Dioptrien. Die PRK wird bereits seit 1986 angewandt. Sie ist ein sicheres Verfahren, hat im Vergleich zur LASIK jedoch längere Abheilungszeiten.
  3. Die Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) setzt sich zusammen aus Vertretern der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
  4. Ein Verfahren wird als wissenschaftlich anerkannt bezeichnet, wenn die Vor- und Nachteile bekannt sind, der Anwendungsbereich klar umschrieben werden kann und Langzeitergebnisse vorliegen, die Spätkomplikationen unwahrscheinlich erscheinen lassen. (aus den Richtlinien der KRC)

 

Ist LASIK die Lösung für mich?









Die Behandlung mittels LASIK erfordert einige Voraussetzungen. Wir stellen Ihnen diese hier vor.
Falls diese Kriterien erfüllt sind, ist innerhalb der genannten Indikationsbereiche eine erfolgreiche Behandlung zu erwarten.

 
   

Voraussetzungen für eine erfolgreiche LASIK-OP:

 
  • Mindestalter 18 Jahre,
  • stabile Fehlsichtigkeit (1)
  • keine Augenkrankheiten (wie z.B. Grauer Star, Keratokonus)
  • keine Allgemeinerkrankungen (wie z.B. Rheuma (2))
  • nicht während Schwangerschaft und Stillzeit.

Individuelle Faktoren sind von großer Bedeutung, bei der Frage, ob eine Laserbehandlung für Sie in Frage kommt. Die Dicke der Hornhaut ist zum Beispiel ein entscheidender Faktor, ob eine Operation durchgeführt werden kann. Lassen Sie sich in jedem Fall von uns beraten!

Erläuterungen

  1. Nur, wenn die Fehlsichtigkeit konstante Werte aufweist, ist die Behandlung erfolgversprechend. Bei veränderlicher Fehlsichtigkeit ist die Korrektur durch herkömmliche Hilfsmittel (Brille, Kontaktlinsen) sinnvoller.
  2. Allergiker sollten darauf achten, dass die Behandlung in der Zeit durchgeführt wird, in der die allergischen Erscheinungen minimal sind.

 

Der Behandlungsablauf









 

1. Vorbereitung:
Nach einer Reihe diagnostischer Untersuchungen und Messungen wird festgestellt, ob Sie für eine Laserbehandlung geeignet sind
Nach dem Studium dieser Seiten oder dem Besuch einer unserer Informationsveranstaltungen vereinbaren Sie einen Voruntersuchungstermin mit Ihrem Behandler. Es erfolgt ein ausführliches Aufklärungsgespräch, in dem sämtliche noch offenen Fragen beantwortet werden. Auf Grund der Untersuchungsergebnisse wird der Behandlungsplan festgelegt.

2. Die Operation:
Die Behandlung wird ambulant durchgeführt und ist schmerzfrei. Die Betäubung des Auges erfolgt lediglich mittels Augentropfen.
Beide Augen können nacheinander während eines OP-Termins korrigiert werden.

3. Nach der Operation:
Nach der Behandlung werden Sie nochmals untersucht und erhalten eine durchsichtige Augenklappe für die erste Nacht.
Bei der Kontrolle am nächsten Tag wird die Augenklappe bereits entfernt und in der Regel besteht schon ein gutes Sehvermögen. In den ersten zwei Wochen werden antibiotische Augentropfen appliziert. Alle normalen Alltagsaktivitäten sind möglich.

 

Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung









 

Gerichtsurteile LASIK und Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung, bzw steuerliche Abzugsfähigkeit der LASIK:

  AZ Datum Gericht
S 2284 A–52–St 216. 19.07.2006 OFD Frankfurt
2 IV ZR 278/01 12.03.2003 BGH
3 2 S 17/05 29.11.2006 LG Dortmund
4 23 S 86/04   LG Köln
5 AZ S 2284 – St 323 22.06.2006 Oberfinanzdirektion Koblenz
6 AZ 2 S 4/08 08.07.2008 Landgericht Göttingen

Zu 1:
Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass einer Laser-Augenoperation immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit zugrunde liegt. Sie lässt deshalb den Abzug der Kosten für eine solche Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung zu, und zwar ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes.

Zu 2,3:
Aus der in PKV-Verträgen üblichen Formulierung „soweit medizinisch notwendig“ kann der Versicherer nicht ableiten, dass nur die preisgünstigste Versorgung z.B. mit Brille oder Kontaktlinsen erstattungsfähig ist. Das Urteil stellt klar, dass Privatpatienten üblicherweise Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung haben wie z.B. Laserkorrektur einer Fehlsichtigkeit, welche das körperliche Leiden behebt und damit die Möglichkeit bietet, dem natürlichen Zustand des Auges am nächsten zu kommen, während die Brille oder Kontaktlinse die Fehlsichtigkeit lediglich korrigiert ohne das Leiden selbst zu beheben.

Zu 5:
Die Kosten einer Lasik-Behandlung sind als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommenssteuerrecht abzugsfähig, weil es sich hierbei um einen medizinisch und nicht kosmetisch veranlassten Heileingriff handelt.

Zu 6:
Laut Gericht ist die LASIK keine, im Vergleich zur Brille, nachrangige Methode zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit. Sie ist auch keine kosmetische Behandlung, sondern geeignet eine krankheitsbedingte Fehlsichtigkeit zu beheben. Laut Gericht müsse eine kostengünstigere Methode nicht zwangsläufig gewählt werden.

Die genauen Wortlaute der Urteile sind nachlesbar. Z.B. bei http://www.rechtsanwalt-zach.de