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LASIK — Nie mehr Brille!
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Bei der LASIK-Methode (1) wird die erforderliche optische Korrektur im
Inneren der Hornhaut durchgeführt. Dieses Laser-Verfahren wird seit 1990
angewandt, die Hornhautkorrektur ohne Laser bereits seit 1956. Durch
inzwischen tausendfache Anwendung ist die LASIK-Operation bewährt und
sicher. Dem Patienten bietet sich eine angenehme und dauerhafte Lösung
seines Sehproblems.
Mittels eines Mikrokeratoms wird ein oberflächliches Scheibchen
der Hornhaut präpariert und aufgeklappt. Dieses Scheibchen bleibt mit der
Hornhaut fest verbunden. Im nächsten Schritt wird mittels Laser Gewebe im
Inneren der Hornhaut abgetragen. Die Brechkraft der Hornhaut verändert
sich. Nach dem Lasern wird das Hornhautscheibchen zurückgeklappt und
saugt sich von selbst fest.
Die Patienten empfinden während und nach der LASIK-Operation keine
Schmerzen. In den ersten Stunden nach der Operation wird von den Patienten
lediglich ein Fremdkörpergefühl wahrgenommen. Dadurch, dass die Oberfläche
der Hornhaut unverändert bleibt, erfolgt jedoch eine schnelle Abheilung.
Das wirklich Besondere an der Lasik-Operation ist das rasche Erreichen
eines guten Sehvermögens. Für viele Patienten – insbesondere mit einer
höheren Dioptrienzahl – ein völlig neues Lebensgefühl! Schon am ersten Tag
nach der Behandlung stellt sich eine annähernd normale Sehschärfe ein.
In den Anwendungsbereichen sind die Ergebnisse präzise
vorhersagbar.
Die LASIK-Methode eignet sich zur Korrektur der Kurzsichtigkeit bis
etwa -10 Dioptrien, der Weitsichtigkeit bis etwas + 5 Dioptrien und der
Hornhautverkrümmung bis etwa 3 Dioptrien. In den angegebenen
Dioptrien-Bereichen sind sowohl die PRK (2) als auch die LASIK von der
Kommission Refraktive Chirurgie (3) als anerkanntes Verfahren bewertet
(4).
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Erläuterungen
- LASIK: Laser assisted in situ kerato mileusis. Im Inneren der
Hornhaut erfolgende Gewebeabtragung mittels Laser.
- Bei der PRK wird die Korrektur an der Oberfläche der Hornhaut
durchgeführt. Die PRK eignet sich zur Korrektur der
Kurzsichtigkeit bis etwa -6 Dioptrien und der Hornhautverkrümmung
bis etwa 3 Dioptrien. Die PRK wird bereits seit 1986 angewandt.
Sie ist ein sicheres Verfahren, hat im Vergleich zur LASIK jedoch
längere Abheilungszeiten.
- Die Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) setzt sich zusammen
aus Vertretern der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG)
und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
- Ein Verfahren wird als wissenschaftlich anerkannt bezeichnet,
wenn die Vor- und Nachteile bekannt sind, der Anwendungsbereich
klar umschrieben werden kann und Langzeitergebnisse vorliegen, die
Spätkomplikationen unwahrscheinlich erscheinen lassen. (aus den
Richtlinien der KRC)
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Ist LASIK die Lösung für mich?
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Die Behandlung mittels LASIK erfordert einige Voraussetzungen. Wir
stellen Ihnen diese hier vor. Falls diese Kriterien erfüllt sind, ist
innerhalb der genannten Indikationsbereiche eine erfolgreiche Behandlung
zu erwarten. |
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Voraussetzungen für eine erfolgreiche LASIK-OP: |
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- Mindestalter 18 Jahre,
- stabile Fehlsichtigkeit (1)
- keine Augenkrankheiten (wie z.B. Grauer Star, Keratokonus)
- keine Allgemeinerkrankungen (wie z.B. Rheuma (2))
- nicht während Schwangerschaft und Stillzeit.
Individuelle Faktoren sind von großer Bedeutung, bei der Frage, ob eine
Laserbehandlung für Sie in Frage kommt. Die Dicke der Hornhaut ist zum
Beispiel ein entscheidender Faktor, ob eine Operation durchgeführt werden
kann. Lassen Sie sich in jedem Fall von uns beraten! |
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Erläuterungen
- Nur, wenn die Fehlsichtigkeit konstante Werte aufweist, ist
die Behandlung erfolgversprechend. Bei veränderlicher
Fehlsichtigkeit ist die Korrektur durch herkömmliche Hilfsmittel
(Brille, Kontaktlinsen) sinnvoller.
- Allergiker sollten darauf achten, dass die Behandlung in der
Zeit durchgeführt wird, in der die allergischen Erscheinungen
minimal sind.
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Der Behandlungsablauf
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1. Vorbereitung: Nach einer Reihe diagnostischer
Untersuchungen und Messungen wird festgestellt, ob Sie für eine
Laserbehandlung geeignet sind Nach dem Studium dieser Seiten oder dem
Besuch einer unserer Informationsveranstaltungen vereinbaren Sie einen
Voruntersuchungstermin mit Ihrem Behandler. Es erfolgt ein ausführliches
Aufklärungsgespräch, in dem sämtliche noch offenen Fragen beantwortet
werden. Auf Grund der Untersuchungsergebnisse wird der Behandlungsplan
festgelegt.
2. Die Operation: Die Behandlung wird ambulant
durchgeführt und ist schmerzfrei. Die Betäubung des Auges erfolgt
lediglich mittels Augentropfen. Beide Augen können nacheinander während
eines OP-Termins korrigiert werden.
3. Nach der Operation: Nach der Behandlung werden
Sie nochmals untersucht und erhalten eine durchsichtige Augenklappe für
die erste Nacht. Bei der Kontrolle am nächsten Tag wird die Augenklappe
bereits entfernt und in der Regel besteht schon ein gutes Sehvermögen. In
den ersten zwei Wochen werden antibiotische Augentropfen appliziert. Alle
normalen Alltagsaktivitäten sind möglich. |
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Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
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Gerichtsurteile LASIK und Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung, bzw steuerliche Abzugsfähigkeit der LASIK:
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AZ |
Datum |
Gericht |
| 1 |
S 2284 A–52–St 216. |
19.07.2006 |
OFD Frankfurt |
| 2 |
IV ZR 278/01 |
12.03.2003 |
BGH |
| 3 |
2 S 17/05 |
29.11.2006 |
LG Dortmund |
| 4 |
23 S 86/04 |
|
LG Köln |
| 5 |
AZ S 2284 – St 323 |
22.06.2006 |
Oberfinanzdirektion Koblenz |
| 6 |
AZ 2 S 4/08 |
08.07.2008 |
Landgericht Göttingen |
Zu 1: Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass einer Laser-Augenoperation immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit zugrunde liegt. Sie lässt deshalb den Abzug der Kosten für eine solche Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung zu, und zwar ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes.
Zu 2,3: Aus der in PKV-Verträgen üblichen Formulierung „soweit medizinisch notwendig“ kann der Versicherer nicht ableiten, dass nur die preisgünstigste Versorgung z.B. mit Brille oder Kontaktlinsen erstattungsfähig ist. Das Urteil stellt klar, dass Privatpatienten üblicherweise Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung haben wie z.B. Laserkorrektur einer Fehlsichtigkeit, welche das körperliche Leiden behebt und damit die Möglichkeit bietet, dem natürlichen Zustand des Auges am nächsten zu kommen, während die Brille oder Kontaktlinse die Fehlsichtigkeit lediglich korrigiert ohne das Leiden selbst zu beheben.
Zu 5: Die Kosten einer Lasik-Behandlung sind als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommenssteuerrecht abzugsfähig, weil es sich hierbei um einen medizinisch und nicht kosmetisch veranlassten Heileingriff handelt.
Zu 6: Laut Gericht ist die LASIK keine, im Vergleich zur Brille, nachrangige Methode zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit. Sie ist auch keine kosmetische Behandlung, sondern geeignet eine krankheitsbedingte Fehlsichtigkeit zu beheben. Laut Gericht müsse eine kostengünstigere Methode nicht zwangsläufig gewählt werden.
Die genauen Wortlaute der Urteile sind nachlesbar. Z.B. bei http://www.rechtsanwalt-zach.de
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